Brandschutzberatung Kröger GmbH  |  Hansestraße 28  |  29525 Uelzen  |  T. (0581) 97 36 660  |  info@bsb-kroeger.de

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BetrSichV/DGUV-V3

BETRSICHV/DGUV-V3

Die Prüfung beinhaltet eine Liste von Prüfschritten je nach Schutzart des zu prüfenden Gerätes/Anlage. Ziel der BetrSichV/DGUV-V3 ist die Vermeidung von Verletzungen und Unfällen (u. A. Entstehungsbrände), die im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen entstehen können, wenn diese nicht ordnungsgemäß geprüft und betrieben werden.

Die BetrSichV/DGUV-V3 Prüfung ist verpflichtend. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Bei wiederholtem Unterlassen kann auch eine Haftstrafe möglich sein. Hinzu kommt, dass die Unfallversicherung im Schadensfall die Leistungen verweigern kann und Sie als verantwortlicher Unternehmer vollumfänglich für den Schaden haftbar gemacht werden.

 

BetrSichV/DGUV-V3 

Die Prüfung beinhaltet eine Liste von Prüfschritten je nach Schutzart des zu prüfenden Gerätes/Anlage. Ziel der BetrSichV/DGUV-V3 ist die Vermeidung von Verletzungen und Unfällen (u. A. Entstehungsbrände), die im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen entstehen können, wenn diese nicht ordnungsgemäß geprüft und betrieben werden.

Die BetrSichV/DGUV-V3 Prüfung ist verpflichtend. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Bei wiederholtem Unterlassen kann auch eine Haftstrafe möglich sein. Hinzu kommt, dass die Unfallversicherung im Schadensfall die Leistungen verweigern kann und Sie als verantwortlicher Unternehmer vollumfänglich für den Schaden haftbar gemacht werden.

 

Was wird geprüft?

  • Ortsveränderliche Geräte/Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702
  • Erstprüfung von Elektroinstallationsanlagen nach DIN VDE 0100 teil 600
  • Wiederholungsprüfung von Elektroinstallationsanlagen nach DIN VDE 0100/0105

 

Wie oft wird geprüft?

  • Elektroinstallationsanlagen ( z.B. Schaltschrank) müssen alle 4 Jahre geprüft werden
  • Ortsveränderliche und ortsunveränderliche Geräte müssen grundsätzlich jährlich geprüft werden, die DGUV-V3 gibt folgende Empfehlungen vor:
    • Geräte mit geringer Belastung (z.B. Büro wie Laptop, Ladegräte, etc.): 12-24 Monate
    • Geräte mit hoher Belastung (z.B. Werkstatt wie Kappsäge, etc.): 3 – 12 Monate
    • Neubeschaffte Geräte müssen vor der Erstinbetriebnahme geprüft werde

 

Der Prüfintervall sollte angemessen und entsprechend der Belastung, sowie der allgemeinen Fehlerquote der Geräte gewählt werden. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

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Was passiert vor der Prüfung?

  • Als Betreiber der Geräte/Anlagen bestimmen sie welche Geräte geprüft werden sollen; selbstverständlich wird unser Prüfer sie vor Ort, bei dieser Entscheidung beraten können
  • Für die Prüfung sollten alle Geräte zugänglich für den Prüfer bereitgestellt werden
  • Für empfindliche Geräte oder Bereiche sollte stets ein Facharbeiter als Ansprechpartner für den Prüfer bereitgestellt sein; das gleiches gilt für Geräte mit besonderer Handhabung
  • Der Termin der Prüfung sollte so gewählt werden das Teilbereiche von z.B. der Produktion oder Büroräumen spannungsfrei geschaltet werden können.

 

Was passiert nach der Prüfung?

  • Prüflinge, welche die Prüfung bestanden haben, erhalten eine Prüfplakette
  • Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll nach der Prüfung
  • Fehlerhafte Prüflinge werden der verantwortlichen Person des Betreibers aufgezeigt, der Betreiber entscheidet, ob das betroffene Gerät repariert oder stillgelegt werden soll

 

Wer darf prüfen ?

  • In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.
Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen.

Ein gutes Brandschutzkonzept hilft Ihnen:

  • das Entstehen von Bränden zu verhindern
  • die Ausbreitung von Bränden und Rauch einzudämmen
  • eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen
  • Flucht- und Rettungswege und damit Leben zu sichern
  • Anlagevermögen zu schützen und Existenzen zu erhalten

Sie haben Fragen zu unserem Angebot?

Dann kontaktieren Sie uns direkt per Mail oder Telefon. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

Tel.: 0581 97 36 660
Mail: info@bsb-kroeger.de