Stellungnahme im Brandschutz
Was ist eine Stellungnahme im Brandschutz?
Eine Stellungnahme im Brandschutz ist eine qualifizierte fachliche Bewertung, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren, bei Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben oder zur Klärung technischer Details erstellt wird. Sie dokumentiert nachvollziehbar, wie und warum von Normen oder Regellösungen abgewichen wird – und belegt gleichzeitig, dass die brandschutztechnische Sicherheit dennoch gewährleistet ist.
Was wird in einer Stellungnahme im Brandschutz bewertet?
Stellungnahmen im baulichen Brandschutz sind fachliche Bewertungen zu konkreten brandschutzrelevanten Fragestellungen in einem Bauvorhaben. Sie werden erstellt, um einzelne Aspekte gezielt zu prüfen und nachvollziehbar zu beurteilen – insbesondere dann, wenn Standardlösungen nicht ausreichen oder von Vorschriften abgewichen wird.
Typische Inhalte einer Stellungnahme sind zum Beispiel:
- die Bewertung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen
- die Beurteilung von Bauteilen oder Konstruktionen
- die Einschätzung von Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen
Grundlage bilden geltende Regelwerke und Normen wie DIN 4102, die Musterbauordnung (MBO) oder die MLAR. Die Stellungnahme richtet sich in der Praxis vor allem an Bauämter, Prüfingenieure und Brandschutzdienststellen und dient dort als fundierte Entscheidungsgrundlage.
Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Eine Stellungnahme muss technisch belastbar, normgerecht hergeleitet und rechtlich vertretbar sein, damit sie im Genehmigungsverfahren anerkannt wird.
Wann wird eine Stellungnahme im Brandschutz benötigt?
von Schutzzielen (z. B. bei Sonderbauten)
Bauteile ohne Zulassung (abZ / aBG)
Verglasungen, Durchführungen
und Rettungswege im Bestand
mit brandschutztechnischer Relevanz
mit Behörden / Prüfingenieuren
Pflichten & Vorteile einer Stellungnahme im Brandschutz
Eine Stellungnahme im Brandschutz ist in vielen Fällen keine gesetzliche Pflicht – sie stellt jedoch eine wichtige Unterstützung im Genehmigungsprozess dar und kann entscheidend für eine reibungslose Prüfung sein.
Sie bietet folgende Vorteile:
- Klare Entscheidungsgrundlage für Behörden und Prüfingenieure
- Nachvollziehbare Dokumentation von Abweichungen im Sinne der Nachweispflicht
- Reduziertes Risiko von Nachforderungen oder Auflagen im Verfahren
- Fachliche Sicherheit bei komplexen oder juristisch sensiblen Projekten
- Unterstützung bei Anforderungen von Investoren oder Versicherungen
Unsere Leistungen
Die Brandschutzberatung Kröger GmbH erstellt technisch fundierte und gutachterlich belastbare Stellungnahmen im baulichen Brandschutz, unter anderem zu folgenden Themen:
von DIN und Bauordnungen
von Kompensationsmaßnahmen
ohne Zulassung oder Regelung
komplexer Sonderlösungen
von Abstimmungsgesprächen
für Behörden und Prüfstellen
Ablauf einer Stellungnahme im Brandschutz
Der Ablauf einer Stellungnahme im Brandschutz folgt in der Regel einem strukturierten fachlichen Prüfprozess, der sich am konkreten Bauvorhaben orientiert.
- Erfassung der Aufgabenstellung und Planunterlagen
- Prüfung der relevanten bauordnungsrechtlichen Vorgaben
- Analyse der brandschutztechnischen Situation
- Bewertung von Abweichungen oder Sonderlösungen
- Entwicklung und Begründung möglicher Kompensationsmaßnahmen
- Erstellung der schriftlichen Stellungnahme zur Einreichung bei Behörden oder Prüfern
Je nach Projekt erfolgt im Anschluss eine fachliche Abstimmung mit Bauämtern oder Prüfsachverständigen, um die Genehmigungsfähigkeit zu unterstützen.
Kosten einer Stellungnahme im Brandschutz
Die Kosten für eine Stellungnahme im Brandschutz lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie stark vom jeweiligen Projekt abhängen.
Entscheidende Faktoren sind insbesondere:
des Bauvorhabens
der brandschutztechnischen Fragestellungen
der Planungsunterlagen
weiterer Fachplaner oder Behörden
In einfachen Fällen ist der Aufwand überschaubar, während bei komplexen Sonderbauten oder Bestandsprojekten eine deutlich umfangreichere fachliche Bewertung erforderlich sein kann.
Regional tätig in Nord- und Westdeutschland
Die Brandschutzberatung Kröger GmbH unterstützt Bauherren, Planer und Unternehmen bei Brandschutz-Stellungnahmen in Nord- und Westdeutschland. Unsere Leistungen erbringen wir regelmäßig in Regionen wie Dortmund, Hamburg, Hannover, Krefeld, Münster und Uelzen – sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Durch unsere regionale Ausrichtung können wir Projekte effizient begleiten und bei Bedarf kurzfristig reagieren – auch bei komplexen oder zeitkritischen Genehmigungsverfahren.
Paco Wieczorek, Teamleiter Bau- und Objektüberwachung, Brandschutzbeauftragter
FAQ – Häufige Fragen zur Brandschutz-Stellungnahme
Eine Stellungnahme im Brandschutz sollte von qualifizierten Fachplanern oder Sachverständigen mit nachweislicher Erfahrung im baulichen Brandschutz erstellt werden. Dazu zählen insbesondere Ingenieure, Fachplaner für Brandschutz oder entsprechend erfahrene Fachbauleiter.
Entscheidend ist, dass die Stellungnahme fachlich korrekt, normgerecht und nachvollziehbar aufgebaut ist, damit sie im Genehmigungsverfahren anerkannt wird.
Eine Stellungnahme im Brandschutz wird immer dann benötigt, wenn konkrete Fragestellungen nicht durch Standardlösungen abgedeckt sind oder von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abgewichen wird.
Typische Anwendungsfälle sind Abweichungen von Vorschriften, Sonderlösungen im Neubau oder Bestand, Bauteile ohne Zulassung sowie Anpassungen von Flucht- und Rettungswegen.
Ein Brandschutznachweis ist ein umfassendes Dokument, das die Einhaltung aller brandschutztechnischen Anforderungen eines Bauvorhabens belegt und in der Regel für die Baugenehmigung erforderlich ist.
Eine Stellungnahme hingegen bezieht sich auf einzelne Fragestellungen oder Abweichungen und dient der gezielten fachlichen Bewertung innerhalb eines Projekts. Sie ergänzt den Brandschutznachweis oder unterstützt die Klärung spezieller Punkte im Genehmigungsverfahren.
Die Dauer der Erstellung hängt vom Umfang und der Komplexität der Fragestellung ab.
Einfache Stellungnahmen können innerhalb weniger Tage erstellt werden. Bei komplexeren Projekten, insbesondere bei Sonderbauten oder im Bestand, kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine zügige Bearbeitung ist möglich, wenn vollständige und aussagekräftige Unterlagen vorliegen.
Ja, eine Stellungnahme wird in der Regel von Behörden und Prüfingenieuren als fachliche Entscheidungsgrundlage akzeptiert, sofern sie nachvollziehbar, normgerecht und technisch fundiert erstellt ist.
Die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer bei der zuständigen Behörde. Eine frühzeitige Abstimmung kann den Genehmigungsprozess erleichtern und beschleunigen.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Kontaktieren Sie uns gern – die erste Einschätzung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.