Stellungnahme im Brandschutz

Was ist eine Stellungnahme im Brandschutz?

Eine Stellungnahme im Brandschutz ist eine qualifizierte fachliche Bewertung, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren, bei Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben oder zur Klärung technischer Details erstellt wird. Sie dokumentiert nachvollziehbar, wie und warum von Normen oder Regellösungen abgewichen wird – und belegt gleichzeitig, dass die brandschutztechnische Sicherheit dennoch gewährleistet ist.

Was wird in einer Stellungnahme im Brandschutz bewertet?

Stellungnahmen im baulichen Brandschutz sind fachliche Bewertungen zu konkreten brandschutzrelevanten Fragestellungen in einem Bauvorhaben. Sie werden erstellt, um einzelne Aspekte gezielt zu prüfen und nachvollziehbar zu beurteilen – insbesondere dann, wenn Standardlösungen nicht ausreichen oder von Vorschriften abgewichen wird.

Typische Inhalte einer Stellungnahme sind zum Beispiel:

  • die Bewertung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen
  • die Beurteilung von Bauteilen oder Konstruktionen
  • die Einschätzung von Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen

Grundlage bilden geltende Regelwerke und Normen wie DIN 4102, die Musterbauordnung (MBO) oder die MLAR. Die Stellungnahme richtet sich in der Praxis vor allem an Bauämter, Prüfingenieure und Brandschutzdienststellen und dient dort als fundierte Entscheidungsgrundlage.

Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Eine Stellungnahme muss technisch belastbar, normgerecht hergeleitet und rechtlich vertretbar sein, damit sie im Genehmigungsverfahren anerkannt wird.

Wann wird eine Stellungnahme im Brandschutz benötigt?

Abweichungen

von Schutzzielen (z. B. bei Sonderbauten)

Bauteile

Bauteile ohne Zulassung (abZ / aBG)

Abschottungen

Verglasungen, Durchführungen

Flucht-

und Rettungswege im Bestand

Umbauten

mit brandschutztechnischer Relevanz

Abstimmung

mit Behörden / Prüfingenieuren

Pflichten & Vorteile einer Stellungnahme im Brandschutz

Eine Stellungnahme im Brandschutz ist in vielen Fällen keine gesetzliche Pflicht – sie stellt jedoch eine wichtige Unterstützung im Genehmigungsprozess dar und kann entscheidend für eine reibungslose Prüfung sein.

Sie bietet folgende Vorteile:

  • Klare Entscheidungsgrundlage für Behörden und Prüfingenieure
  • Nachvollziehbare Dokumentation von Abweichungen im Sinne der Nachweispflicht
  • Reduziertes Risiko von Nachforderungen oder Auflagen im Verfahren
  • Fachliche Sicherheit bei komplexen oder juristisch sensiblen Projekten
  • Unterstützung bei Anforderungen von Investoren oder Versicherungen

Unsere Leistungen

Die Brandschutzberatung Kröger GmbH erstellt technisch fundierte und gutachterlich belastbare Stellungnahmen im baulichen Brandschutz, unter anderem zu folgenden Themen:

Abweichungen

von DIN und Bauordnungen

Entwicklung

von Kompensationsmaßnahmen

Bauteile

ohne Zulassung oder Regelung

Bewertung

komplexer Sonderlösungen

Begleitung

von Abstimmungsgesprächen

Unterlagen

für Behörden und Prüfstellen

Ablauf einer Stellungnahme im Brandschutz

Der Ablauf einer Stellungnahme im Brandschutz folgt in der Regel einem strukturierten fachlichen Prüfprozess, der sich am konkreten Bauvorhaben orientiert.

  • Erfassung der Aufgabenstellung und Planunterlagen
  • Prüfung der relevanten bauordnungsrechtlichen Vorgaben
  • Analyse der brandschutztechnischen Situation
  • Bewertung von Abweichungen oder Sonderlösungen
  • Entwicklung und Begründung möglicher Kompensationsmaßnahmen
  • Erstellung der schriftlichen Stellungnahme zur Einreichung bei Behörden oder Prüfern

Je nach Projekt erfolgt im Anschluss eine fachliche Abstimmung mit Bauämtern oder Prüfsachverständigen, um die Genehmigungsfähigkeit zu unterstützen.

Kosten einer Stellungnahme im Brandschutz

Die Kosten für eine Stellungnahme im Brandschutz lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie stark vom jeweiligen Projekt abhängen.

Entscheidende Faktoren sind insbesondere:

Umfang und Komplexität

des Bauvorhabens

Art und Anzahl

der brandschutztechnischen Fragestellungen

Verfügbarkeit und Qualität

der Planungsunterlagen

Beteiligung

weiterer Fachplaner oder Behörden

In einfachen Fällen ist der Aufwand überschaubar, während bei komplexen Sonderbauten oder Bestandsprojekten eine deutlich umfangreichere fachliche Bewertung erforderlich sein kann.

Regional tätig in Nord- und Westdeutschland

Die Brandschutzberatung Kröger GmbH unterstützt Bauherren, Planer und Unternehmen bei Brandschutz-Stellungnahmen in Nord- und Westdeutschland. Unsere Leistungen erbringen wir regelmäßig in Regionen wie Dortmund, Hamburg, Hannover, Krefeld, Münster und Uelzen – sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Durch unsere regionale Ausrichtung können wir Projekte effizient begleiten und bei Bedarf kurzfristig reagieren – auch bei komplexen oder zeitkritischen Genehmigungsverfahren.

Paco Wieczorek, Teamleiter Bau- und Objektüberwachung/ Brandschutzbeauftragter
Fachlich geprüft

Paco Wieczorek, Teamleiter Bau- und Objektüberwachung, Brandschutzbeauftragter

FAQ – Häufige Fragen zur Brandschutz-Stellungnahme

Wer darf eine Stellungnahme im Brandschutz erstellen?

Eine Stellungnahme im Brandschutz sollte von qualifizierten Fachplanern oder Sachverständigen mit nachweislicher Erfahrung im baulichen Brandschutz erstellt werden. Dazu zählen insbesondere Ingenieure, Fachplaner für Brandschutz oder entsprechend erfahrene Fachbauleiter.

Entscheidend ist, dass die Stellungnahme fachlich korrekt, normgerecht und nachvollziehbar aufgebaut ist, damit sie im Genehmigungsverfahren anerkannt wird.

Wann wird eine Stellungnahme im Brandschutz benötigt?

Eine Stellungnahme im Brandschutz wird immer dann benötigt, wenn konkrete Fragestellungen nicht durch Standardlösungen abgedeckt sind oder von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abgewichen wird.

Typische Anwendungsfälle sind Abweichungen von Vorschriften, Sonderlösungen im Neubau oder Bestand, Bauteile ohne Zulassung sowie Anpassungen von Flucht- und Rettungswegen.

Was ist der Unterschied zwischen Stellungnahme und Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis ist ein umfassendes Dokument, das die Einhaltung aller brandschutztechnischen Anforderungen eines Bauvorhabens belegt und in der Regel für die Baugenehmigung erforderlich ist.

Eine Stellungnahme hingegen bezieht sich auf einzelne Fragestellungen oder Abweichungen und dient der gezielten fachlichen Bewertung innerhalb eines Projekts. Sie ergänzt den Brandschutznachweis oder unterstützt die Klärung spezieller Punkte im Genehmigungsverfahren.

Wie lange dauert die Erstellung einer Stellungnahme?

Die Dauer der Erstellung hängt vom Umfang und der Komplexität der Fragestellung ab.

Einfache Stellungnahmen können innerhalb weniger Tage erstellt werden. Bei komplexeren Projekten, insbesondere bei Sonderbauten oder im Bestand, kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Eine zügige Bearbeitung ist möglich, wenn vollständige und aussagekräftige Unterlagen vorliegen.

Wird eine Stellungnahme von Behörden akzeptiert?

Ja, eine Stellungnahme wird in der Regel von Behörden und Prüfingenieuren als fachliche Entscheidungsgrundlage akzeptiert, sofern sie nachvollziehbar, normgerecht und technisch fundiert erstellt ist.

Die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer bei der zuständigen Behörde. Eine frühzeitige Abstimmung kann den Genehmigungsprozess erleichtern und beschleunigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie benötigen eine Stellungnahme im Brandschutz oder haben eine konkrete Frage zu Ihrem Projekt?

Kontaktieren Sie uns gern – die erste Einschätzung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

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