Prüfung von Brandschutzeinrichtungen

Was umfasst die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen?

Die Prüfung umfasst die fachgerechte Kontrolle von Brandschutzklappen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feststellanlagen. Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und eine rechtssichere Dokumentation. Zusätzlich erhalten Betreiber klare Hinweise zu Mängeln und Empfehlungen für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.

Unsere Leistungen im Bereich Prüfung

Wir prüfen alle relevanten Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden und betrieblichen Anlagen:

Die Prüfungen erfolgen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und Herstellervorgaben.

Ablauf der Prüfung

Eine Prüfung durch BSB Kröger erfolgt strukturiert und nachvollziehbar:

Sicht- und Funktionsprüfung

aller relevanten Komponenten

Technische Bewertung

nach geltenden Normen und Vorschriften

Feststellung

und Priorisierung von Mängeln

Rechtssichere Dokumentation

mit klaren Handlungsempfehlungen

Ziel ist stets die vollständige Funktionsfähigkeit Ihrer Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Unsere Prüfungen orientieren sich u. a. an:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschriften und Informationen
  • DIN-Normen (z. B. DIN 14677, DIN EN 12101, DIN 4102)
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Herstellervorgaben und bauaufsichtlichen Zulassungen

Besonders bei sicherheitsrelevanten Anlagen ist die regelmäßige Prüfung nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Ihre Vorteile mit BSB Kröger

Prüfung

durch erfahrene Sachkundige

normgerechte

und rechtssichere Dokumentation

herstellerunabhängige

objektive Bewertung

Handlungsempfehlungen

und Unterstützung bei der Mängelbeseitigung

Wir verstehen Prüfung nicht als Pflicht, sondern als aktiven Beitrag zur Betriebssicherheit.

Mattheus Schmidt (B.Eng.), Fachliche Leitung vorbeugender Brandschutz, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Fachlich geprüft

Mattheus Schmidt (B.Eng.), Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

Häufige Fragen zur Prüfung von Brandschutzeinrichtungen und Prüfpflichten

Wie oft müssen Brandschutzeinrichtungen geprüft werden?

Die Prüffristen richten sich nach Anlage, Nutzung und gesetzlichen Vorgaben. Viele Systeme erfordern eine jährliche Prüfung oder wiederkehrende Funktionskontrollen.

Wer darf die Prüfungen durchführen?

Prüfungen dürfen nur durch sachkundige bzw. befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung erfolgen.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation sowie Empfehlungen zur Instandsetzung. Kritische Mängel sollten umgehend behoben werden.

Ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja – für viele Brandschutzeinrichtungen ergibt sich die Prüfpflicht aus BetrSichV, DGUV und bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Bekomme ich einen Prüfbericht?

Ja, Sie erhalten eine vollständige, rechtssichere Dokumentation aller Prüfergebnisse.

Jetzt Prüfung anfragen

Sichern Sie den rechtskonformen Betrieb Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Wir übernehmen die fachgerechte Prüfung, dokumentieren alle Ergebnisse und zeigen Ihnen klar, wo Handlungsbedarf besteht.

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