Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
Was umfasst die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen?
Die Prüfung umfasst die fachgerechte Kontrolle von Brandschutzklappen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feststellanlagen. Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und eine rechtssichere Dokumentation. Zusätzlich erhalten Betreiber klare Hinweise zu Mängeln und Empfehlungen für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.
Unsere Leistungen im Bereich Prüfung
Wir prüfen alle relevanten Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden und betrieblichen Anlagen:
- Brandschutzklappen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Feststellanlagen
- Sicherheits- und Sonderanlagen gemäß BetrSichV und DGUV-Vorschriften
Die Prüfungen erfolgen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und Herstellervorgaben.
Ablauf der Prüfung
Eine Prüfung durch BSB Kröger erfolgt strukturiert und nachvollziehbar:
aller relevanten Komponenten
nach geltenden Normen und Vorschriften
und Priorisierung von Mängeln
mit klaren Handlungsempfehlungen
Ziel ist stets die vollständige Funktionsfähigkeit Ihrer Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall.
Rechtliche Grundlagen und Normen
Unsere Prüfungen orientieren sich u. a. an:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschriften und Informationen
- DIN-Normen (z. B. DIN 14677, DIN EN 12101, DIN 4102)
- Landesbauordnungen (LBO)
- Herstellervorgaben und bauaufsichtlichen Zulassungen
Besonders bei sicherheitsrelevanten Anlagen ist die regelmäßige Prüfung nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Vorteile mit BSB Kröger
durch erfahrene Sachkundige
und rechtssichere Dokumentation
objektive Bewertung
und Unterstützung bei der Mängelbeseitigung
Wir verstehen Prüfung nicht als Pflicht, sondern als aktiven Beitrag zur Betriebssicherheit.
Mattheus Schmidt (B.Eng.), Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Häufige Fragen zur Prüfung von Brandschutzeinrichtungen und Prüfpflichten
Die Prüffristen richten sich nach Anlage, Nutzung und gesetzlichen Vorgaben. Viele Systeme erfordern eine jährliche Prüfung oder wiederkehrende Funktionskontrollen.
Prüfungen dürfen nur durch sachkundige bzw. befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung erfolgen.
Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation sowie Empfehlungen zur Instandsetzung. Kritische Mängel sollten umgehend behoben werden.
Ja – für viele Brandschutzeinrichtungen ergibt sich die Prüfpflicht aus BetrSichV, DGUV und bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Ja, Sie erhalten eine vollständige, rechtssichere Dokumentation aller Prüfergebnisse.
Jetzt Prüfung anfragen
Sichern Sie den rechtskonformen Betrieb Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Wir übernehmen die fachgerechte Prüfung, dokumentieren alle Ergebnisse und zeigen Ihnen klar, wo Handlungsbedarf besteht.