Brandschutzberatung Kröger GmbH  |  Hansestraße 28  |  29525 Uelzen  |  T. (0581) 97 36 660  |  info@bsb-kroeger.de

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Brandlasten-berechnungen

Als Brandlast bezeichnet man vereinfacht gesagt die vorhandene Menge von brennbaren Materialien. Brandschutzkonzepte für Industriegebäuden, die nach dem Abschnitt-7-Verfahren bewertet werden, setzen eine Brandlastberechnung nach DIN 18230 voraus, um zu sehen, wie ein Brand sich entwickeln würde und welche brandschutztechnischen Maßnahmen getroffen werden müssen.

Die Anwendung von Verfahren der Brandlastberechnung ist nicht auf Industriebauten beschränkt – Sie können auch für Begründungen und Kompensationen bei Abweichungsanträgen sämtlicher weiterer Sonderbauten herangezogen werden.

Für Bestandsgebäude wird die Brandlast bei Bedarf von unseren Experten vor Ort ermittelt. Für Neubauten können genaue Vorgaben zur Brandlast gemeinsam mit Ihnen festgelegt werden.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Planung Ihres Neubaus, Umbaus oder einer Nutzungsänderung und ermitteln die Brandlast für Ihren Brandschutznachweis.

 

Brandlasten-berechnungen

Als Brandlast bezeichnet man vereinfacht gesagt die vorhandene Menge von brennbaren Materialien. Brandschutzkonzepte für Industriegebäuden, die nach dem Abschnitt-7-Verfahren bewertet werden, setzen eine Brandlastberechnung nach DIN 18230 voraus, um zu sehen, wie ein Brand sich entwickeln würde und welche brandschutztechnischen Maßnahmen getroffen werden müssen.

Die Anwendung von Verfahren der Brandlastberechnung ist nicht auf Industriebauten beschränkt – Sie können auch für Begründungen und Kompensationen bei Abweichungsanträgen sämtlicher weiterer Sonderbauten herangezogen werden.

Für Bestandsgebäude wird die Brandlast bei Bedarf von unseren Experten vor Ort ermittelt. Für Neubauten können genaue Vorgaben zur Brandlast gemeinsam mit Ihnen festgelegt werden.

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Ein gutes Brandschutzkonzept hilft Ihnen:

  • das Entstehen von Bränden zu verhindern
  • die Ausbreitung von Bränden und Rauch einzudämmen
  • eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen
  • Flucht- und Rettungswege und damit Leben zu sichern
  • Anlagevermögen zu schützen und Existenzen zu erhalten

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