Feststellanlagen halten Brandschutzabschlüsse wie Türen oder Tore im Normalbetrieb offen und sorgen im Brandfall dafür, dass sie automatisch schließen. Damit diese Funktion zuverlässig ausgelöst wird, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durch sachkundige Personen durchführen zu lassen – gemäß DIN 14677, DIBt-Richtlinien und den Landesbauordnungen.
Wiederkehrende Prüfpflicht für Feststellanlagen
Feststellanlagen bestehen in der Regel aus einem Auslöseelement (z. B. Rauchmelder), einer Energiezufuhr (z. B. Netzteil mit Akku), einem Feststellelement (z. B. Haftmagnet) und einem Türschließer. All diese Komponenten müssen korrekt miteinander funktionieren. Unsere zertifizierten Fachkräfte führen Abnahme- und Wiederholungsprüfungen durch – normgerecht, dokumentiert und rechtssicher.
Unsere Prüfleistungen im Überblick
- Abnahmeprüfung nach Einbau oder baulicher Veränderung
- Jährliche Wiederholungsprüfung nach DIN 14677
- Funktionsprüfung aller Komponenten: Melder, Magnet, Türschließer, Netzteil
- Auslösetest über Rauchmelder oder Testknopf
- Überprüfung von Stromversorgung und Rückstellung
- Reinigung und Sichtkontrolle auf Blockaden oder Korrosion
- Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfsiegel
Feststellanlagen im Überblick
Komponente | Funktion | Prüfpunkt |
---|---|---|
Rauchmelder / Auslöser | Erkennt Rauchentwicklung | Auslösung mit Prüfgas, Empfindlichkeit |
Haftmagnet | Hält Tür offen | Freigabe bei Auslösung, Zugkraft |
Türschließer | Schließt Tür nach Freigabe | Schließgeschwindigkeit, Dämpfung |
Steuergerät / Netzteil | Versorgt System mit Strom | Netzspannung, Akkufunktion, Leitung |
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Prüfung nach DIN 14677 und DIBt-Richtlinie
- Geprüfte Funktion im Brandfall – dokumentiert und nachvollziehbar
- Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken
- Schnelle Durchführung durch erfahrene Prüfteams
Wir prüfen Ihre Feststellanlagen professionell – für rechtssicheren Betrieb und klare Zuständigkeiten.
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