Brandschutzordnung (DIN 14096)
Die Inhalte der Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 jeweils für verschiedene Zielgruppen detailliert aufgeführt und geregelt. Eine Brandschutzordnung wird individuell für jeden Betrieb erstellt, wobei auch spezifische Eigenheiten wie z. B. Fluchtwege oder Bereiche mit einem besonders hohen Brandrisiko berücksichtigt werden.
Die Brandschutzordnung enthält detaillierte Angaben über:
- vorbeugende Maßnahmen, Maßnahmen gegen Brandausbruch, sowie Brand- und Rauchausbreitung,
- richtiges Verhalten im Brandfall (Brandmeldung, Alarmierung, Personenrettung, Brandbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr),
- Verhalten nach Bränden (Vermeiden von Folgeschäden, Sichern der Brandstelle, Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen).
Ihrer Bedeutung entsprechend sollte die Brandschutzordnung von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt und allen aufsichtführenden Betriebsangehörigen zur Kenntnis gebracht.
Die Brandschutzordnung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden; insbesondere sind dabei Veränderungen, die sich durch Änderung der Zuständigkeiten, Erweiterung oder Ergänzung der Verfahrenstechnik, des Betriebsablaufs und der baulichen Anlagen ergeben, zu berücksichtigen.
Spätestens alle zwei Jahre muss sie von einer sachkundigen Person geprüft werden.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie eine Brandschutzordnung für Ihren Betrieb benötigen. Wir arbeiten ein speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Dokument aus.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile:
Teil A:
richtet sich an alle Menschen, die sich in den Betriebsgebäuden aufhalten. Er umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4 Seite, wird an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B:
richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.
Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht.
Teil C:
richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (Geschäftsführung, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer u. a.)
In diesem Teil wird der entsprechende Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.