Brandschutzberatung Kröger GmbH | Hansestraße 28 | 29525 Uelzen | T. (0581) 97 36 660 | info@bsb-kroeger.de
Brandschutzberatung Kröger GmbH | Hansestraße 28 | 29525 Uelzen | T. (0581) 97 36 660 | info@bsb-kroeger.de
Im Genehmigungsprozess und im laufenden Gebäudebetrieb sind fundierte Stellungnahmen ein zentrales Element, um Abweichungen, Anpassungen oder offene Fragen im Brandschutz qualifiziert zu bewerten. Für Bauleiter, Architekten und Betreiber sind sie häufig das Bindeglied zwischen Planungspraxis, Genehmigungsbehörde und Prüfinstanz – insbesondere, wenn von Regelwerken abgewichen wird oder technische Sonderlösungen zum Einsatz kommen.
Stellungnahmen im Brandschutz sind fachlich begründete Einschätzungen zu konkreten brandschutztechnischen Fragestellungen, die im Rahmen von Bauvorhaben, Bestandsanalysen oder behördlichen Prüfverfahren entstehen. Sie dienen der Klärung, Dokumentation und Einordnung von Sachverhalten – beispielsweise bei der Bewertung von Nachrüstmaßnahmen, Nutzungsänderungen, Fluchtwegführungen oder technischen Sonderlösungen.
Grundlage für solche Stellungnahmen sind unter anderem die DIN-Normen, die Landesbauordnungen, die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie spezifische Verordnungen wie etwa die Versammlungsstättenverordnung.
Oft fordern Behörden oder Prüfingenieure gezielt eine fachliche Stellungnahme ein – sei es zur Genehmigungsfähigkeit, zur Ausführungsplanung oder bei Bestandsbauten mit Abweichungen von der Norm. Die Verantwortung liegt dabei beim Bauherrn oder Betreiber – oft vertreten durch Architekten oder Fachplaner.
Vorteile professioneller Stellungnahmen:
Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren
Nachvollziehbarkeit technischer Entscheidungen
Vermeidung von Verzögerungen durch unklare oder unzureichende Dokumentation
Transparenz gegenüber Dritten (Versicherungen, Gutachter, Prüfer)
BSB Kröger erstellt qualifizierte Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen auf Grundlage aktueller Normen, praxisnaher Erfahrung und in Abstimmung mit Behörden.
Unsere Leistungen umfassen:
Prüfung von Abweichungen vom Brandschutzkonzept
Bewertung geplanter oder bereits umgesetzter Maßnahmen
Dokumentation mit fachlicher Begründung und Regelwerksbezug
Begleitung bei Behördenabstimmungen oder Stellungnahmen im Widerspruchsverfahren
Fachliche Absicherung bei Nutzungskonflikten oder Baubestand
Typische Szenarien, in denen Stellungnahmen erforderlich sind:
Brandschutzklappen ohne geprüften Einbauort
Fluchtwege, die baulich nicht der ursprünglichen Planung entsprechen
Umbauten ohne vorherige brandschutztechnische Bewertung
Nutzungseinheiten mit Mischfunktionen (z. B. Lager & Büro)
Wer hier frühzeitig fachliche Unterstützung einholt, vermeidet Stillstand auf der Baustelle und spätere Konflikte mit Prüfinstanzen.
Kontaktieren Sie uns für eine fundierte brandschutztechnische Stellungnahme – unabhängig, nachvollziehbar und regelkonform.
Brandschutzberatung Kröger GmbH
Hansestraße 28
29525 Uelzen
Telefon: (0581) 97 36 660
Telefax: (0581) 90 77 512
E-Mail: info@bsb-kroeger.de
Standorte
Bürozeiten
Sie erreichen uns von
Montag – Donnerstag
08:30 – 15:30 Uhr
Freitag
08:30 – 12:00 Uhr