Externer Brandschutzbeauftragter
Laut §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss jedes Unternehmen mit einem erhöhten Risiko über speziell ausgebildete interne oder externe Brandschutzbeauftragte verfügen.
Eine externe Brandschutzbeauftragung hat viele Vorteile:
- effektive und professionelle Abwicklung aller Aufgaben nach neuesten Standards,
- breites Fachwissen und zuverlässige Beratung durch erfahrene Brandschutzingenieure,
- Sicherstellung der Aktualität aller Brandschutzunterlagen und -pläne,
- keine Bindung interner Ressourcen,
- hohe Kostenersparnis für Raum und Materialien, Unterricht, Weiterbildung und Ausarbeitung von Unterlagen,
- keine Vernachlässigung oder Verdrängung der Aufgaben durch den Tagesablauf im Unternehmen,
- keine Beeinflussung der Objektivität durch \”Betriebsblindheit\”.
Als externer Brandschutzbeauftragter Ihres Unternehmens tragen wir gewissenhaft dafür Sorge, dass in Ihrem Objekt alle Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz umgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Mitarbeiter in Sachen Brandschutz entsprechend unterwiesen sind.
Unsere Leistung umfasst die Überprüfung der Einhaltung von Brandschutzvorschriften, behördlichen Auflagen und anderer vorschriftenkonformer Zustände, wobei der Leistungsumfang individuell festgelegt wird.
Außer der Ermittlung von Brandgefahren vor Ort beraten wir Sie z.B. zu Prüf- und Wartungsintervallen brandschutztechnischer Anlagen. In Zusammenarbeit mit Ihnen als Auftraggeber überprüfen wir die Aktualisierung und Pflege der Brandschutzordnung, der Feuerwehrpläne, sowie der Flucht- und Rettungspläne. Wir führen Unterweisungen zum Brandschutz und zur Gefahrenabwehr durch und organisieren Evakuierungs- und Feuerlöschübungen. Selbstverständlich erfolgt eine regelmäßige Dokumentation durch uns.
Kompetenz in Sachen Brandschutz.
Als erfahrene außerbetriebliche Brandschutzingenieure bieten wir Ihnen professionelle und zuverlässige Hilfe. Informieren Sie sich über die Vorteile externer Brandschutzbeauftragung.